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Weitere 50 Mio. für neuen TGW-Hauptsitz
24. November 2025
TGW Logistics steckt dieser Tage bereits 100 Mio. Euro in den Ausbau der Produktionskapazitäten am Hauptsitz in Österreich. Jetzt entsteht für rund 50 Mio. Euro und mit der Erweiterung des Bürogebäudes am Standort bis zur zweiten Jahreshälfte 2028 ein fünfstöckiges Office mit 14.000 m² Nutzfläche.
AutoStore für belgische Krankenhäuser
22. November 2025
Dematic richtet für Maria Middelares, eine gemeinnützige medizinische Organisation in Belgien, ein erstes AutoStore-System für vier Krankenhäuser in Gent und Deinze sowie medizinische Zentren in Gentbrugge und Aalter in Ostflandern, rund 60 km westlich von Brüssel ein.
Belastbare Daten statt Floskeln
21. November 2025
Der Logistikcluster Basel der Handelskammer beider Basel (HKBB) hat mit den Kantonen Basel-Stadt und Basel Landschaft, Branchenverbänden und Infrastruktur-Betreibern einen Leitfaden für nachhaltige Logistik am Rheinknie herausgegeben. Supply Chain-Experte Daniel Bubendorf erklärt, warum es einen solchen braucht.
Im Doppel mit Exyz die Nase vorn
21. November 2025
Mit doppeltiefen Lastaufnahmemitteln schaffen sechs Regalbediengeräte des Typs SSI Exyz in einem beim dänischen Non-Food-Händler Schou realisierten sechsgassigen Hochregallager mit 42 m Höhe bis zu 28 Doppelspiele pro Stunde. In Spitzenzeiten sind bis zu 2520 Transporteinheiten pro Tag verarbeitbar.
Zukunftspreis für Brennstoffzellen-Lkw
20. November 2025
Ein Brennstoffzellen-System von Bosch, dessen drei Entwickler Christoffer Uhr, Kai Weeber und Pierre Andrieu am Mittwochabend in Berlin mit dem Zukunftspreis für Technik und Innovation ausgezeichnet wurden, wiegt rund 4 t weniger als ein vergleichbares batterieelektrisches Antriebssystem. Ein entscheidender Vorteil.
Entwarnung für den Export?
20. November 2025
Die Schweizer Exportwirtschaft litt seit August extrem unter dem 39% Zollhammer, den ihr die USA auferlegt hatten. Jetzt soll der Satz wieder auf 15% gesenkt werden. Dafür sollen über die nächsten Jahre hinweg mindestens 200 Mrd. US-Dollar an Investitionen in die Vereinigten Staaten fliessen.
KI-Steuerung ersetzt den Realitätssinn nicht
19. November 2025
Gute Karten hatte beim Kälteforum des Deutschen Tiefkühlinstituts (dti) und des Verbands Deutscher Kühllogistik-Unternehmen VDKL, wer in Köln unter Anwesenheit von Experten aus der Schweiz und dem gesamten D-A-CH-Raum über die Kappung von Lastspitzen, Ki und intelligente Batteriesysteme sprach.
Shuttle-Technik für den Frischsalat
17. November 2025
Da haben wir den Salat – in der modernsten Salatfabrik der nördlichen Hemisphäre. Dabei hat in der hochautomatisierten Lagerlösung, die SSI Schäfer für «Fresh Servant», den Marktführer verzehrfertiger Gemüse-Mischungen im finnischen Edsevö realisiert hat, alles seine Ordnung. Sogar weit mehr als das.
Punktlandung in der Parallelwelt
17. November 2025
«Wer von Ihnen hat schon mal ein AGV in Betrieb genommen?», fragt Linde MH-Softwarechef Christoph Hock vor rund 75 Anwesenden in die Runde – bis sich ein junger Consultant aus Lugano als Freiwilliger meldet. Er darf den aufgerüsteten L-Matic per Mausklick an einem bereitstehenden Monitor ins Rennen schicken.
Coop beliefert Zürich per Bahn
12. November 2025
Die Coop hat einen neuen Eisenbahn-Umschlagplatz im Herzen von Zürich eröffnet. Das Unternehmen beliefert die Limmat-Metropole jetzt per Güterzug und erspart dem Ballungszentrum somit voraussichtlich rund 58.000 Lkw-Fahrten pro Jahr. Ein Erfolg für die eigene «Railcare».
AGB'S
WAGNER Schweiz AG
AGB'S
12. April 2021
Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»
Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.
1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.
2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen.
3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.
- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.
4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)
5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.
6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird.
Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.
10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.
11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil